Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1881 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1883. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks von Oberbayern beträgt für das 
Jahr 1883 6,498,036 J ), wovon ein Steuerprozent auf 64,980 „/X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1883. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat gebeten, die Dotation der Kreislehrerinnen= Bildungsanstalt 
für Oberbayern in das Staatsbudget der nächsten Finanzperiode einzustellen und hat dabei 
in Aussicht genommen, daß in Zukunft die Mittel zum Unterhalt dieser Anstalt ver- 
weigert werden würden. 
Wir verweisen hierwegen zunächst auf die §§. 2 und 35 des mit Gutheißung des 
Landrathes erlassenen und von Uns genehmigten Statuts der Kreislehrerinnen-Bildungs- 
anstalt vom 6. März 1878, wonach die letztere als eine aus den Mitteln der Kreis- 
gemeinde zu dotirende und zu unterhaltende Kreis-Anstalt erklärt ist, dann auf Art. IV. 
des Gesetzes vom 23. Mai 1846, die Ausscheidung der Kreislasten von den Staatslasten 
betr., wonach die Aufhebung bestehender Kreisanstalten von Unserer Genehmigung ab- 
hängig ist. 
Was aber die Bitte um Uebernahme der benannten Anstalt auf Centralfonds betrifft, 
so vermögen Wir derselben für jetzt schon aus dem Grunde eine Berücksichtigung nicht
	        
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