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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr
1881 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1883.
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks von Oberbayern beträgt für das
Jahr 1883 6,498,036 J ), wovon ein Steuerprozent auf 64,980 „/X sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1883.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land-
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
1. Der Landrath hat gebeten, die Dotation der Kreislehrerinnen= Bildungsanstalt
für Oberbayern in das Staatsbudget der nächsten Finanzperiode einzustellen und hat dabei
in Aussicht genommen, daß in Zukunft die Mittel zum Unterhalt dieser Anstalt ver-
weigert werden würden.
Wir verweisen hierwegen zunächst auf die §§. 2 und 35 des mit Gutheißung des
Landrathes erlassenen und von Uns genehmigten Statuts der Kreislehrerinnen-Bildungs-
anstalt vom 6. März 1878, wonach die letztere als eine aus den Mitteln der Kreis-
gemeinde zu dotirende und zu unterhaltende Kreis-Anstalt erklärt ist, dann auf Art. IV.
des Gesetzes vom 23. Mai 1846, die Ausscheidung der Kreislasten von den Staatslasten
betr., wonach die Aufhebung bestehender Kreisanstalten von Unserer Genehmigung ab-
hängig ist.
Was aber die Bitte um Uebernahme der benannten Anstalt auf Centralfonds betrifft,
so vermögen Wir derselben für jetzt schon aus dem Grunde eine Berücksichtigung nicht