Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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25. Anbelangend die von dem Landrathe betonte, mit der langen Dauer der or— 
dentlichen Sitzungsperioden des Schwurgerichtes bei dem Landgerichte München I verbundene 
Ueberbürdung der Geschwornen, so wird Unser Staatsministerium der Justiz auf dem 
von dem Landrathe empfohlenen, in der Bekanntmachung vom 6. August 1879 Nr. 12,207, 
den Vollzug des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes, hier die Vorbereitung der periodischen 
Sitzungen der Schwurgerichte betr., bereits vorgezeichneten Wege der Einschaltung außer- 
ordentlicher Sitzungsperioden die künftige Fernhaltung einer übermäßig langen Dauer der 
ordentlichen Schwurgerichts-Sitzungsperioden anstreben. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen 
und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 24. März 1883. 
Ludwig. 
Dr. v. Lutz. Dr. v. Fäustle. Dr. v. Niedel. Frhr. v. FVeilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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