Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
— 3 
Uebertrag 27854 15 
III. Titl. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes 
vom 10. November 1861 51237 13 
b) Gehaltsergänzungszuschüsse für die in wirkliche gehrstellen 
umgewandelten früheren isolirten Verweserstellen 7274 8 
I) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 1 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 120170 7 
d) zur Gewährung einer Zulage von je 90 JAX für alle 
Schulverweser, weltlichen kehrerinnen und Schulgehilfen 
44, 370 M. — — 
e) Gehaltszuschüsse zur Errichtung weltlicher Lehrerinnenstellen 7000 — 
!) zur Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in Gemeinden 
von mehr als 2500 Seelen auf 1000 „IX und in Ge- 
meinden von weniger als 2500 Seelen auf 880 /X aus 
» Kreisfonds 70540 83 
1 
3 Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
6 in Quinquennien à 90 / für die wirklichen Schullehrer . 
und à 45 JX für die ständigen Verweser und welllichen « 
Lehrerinnen 312,075 + — J — — 
Titl. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) zur Deckung der Gehilfengehalte in der bisherigen Weise 16453 82 
"b) Verpflegskostenbeiträge 59822 — 
Latus 360352 08 
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