eseh und Verurhiuunngs- ut
für das
Königreich Bayern.
V.
München, den 20. April 1883.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 19. April 1883, Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, das Verbot
der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. März 1883
betr. — Staatsdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihung.
Nr. 5836.
Bekanntmachun 9, Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, das Verbot der Einfuhr
von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. März 1883 betr.
Königl. Staatsministerium des Innern.
Nachstehend wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. April 1883, die
Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, das Verbot der Einfuhr von
Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. März 1883
betreffend, mit der Bekanntgabe veröffentlicht, daß hiedurch die Vorschriften der Ministerial-
Bekanntmachung vom 10. August 1881 über die thierärztliche Untersuchung der aus
Oesterreich eingeführten Schweine — Ges.= u. V.-Bl. S. 963 — eine Abänderung nicht
erleiden.
München, den 19. April 1883.
Frhr. v. Feilihsch.
Der Generalsekretär,
Ministerialrath von Schlereth.
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