Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
eseh und Verurhiuunngs- ut 
für das 
Königreich Bayern. 
V. 
München, den 20. April 1883. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 19. April 1883, Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, das Verbot 
der Einfuhr von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. März 1883 
betr. — Staatsdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihung. 
  
  
  
Nr. 5836. 
Bekanntmachun 9, Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, das Verbot der Einfuhr 
von Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. März 1883 betr. 
Königl. Staatsministerium des Innern. 
Nachstehend wird eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. April 1883, die 
Ausführungsbestimmungen zur Kaiserlichen Verordnung, das Verbot der Einfuhr von 
Schweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs vom 6. März 1883 
betreffend, mit der Bekanntgabe veröffentlicht, daß hiedurch die Vorschriften der Ministerial- 
Bekanntmachung vom 10. August 1881 über die thierärztliche Untersuchung der aus 
Oesterreich eingeführten Schweine — Ges.= u. V.-Bl. S. 963 — eine Abänderung nicht 
erleiden. 
München, den 19. April 1883. 
Frhr. v. Feilihsch. 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath von Schlereth. 
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