Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
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für das 
Königreich Bayern. 
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München, den 4. Mai 1883. 
  
  
Inhalt#: 
Bekanntmachung vom 25. April 1883, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann 
des Invaliden= und des Militär- milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1881/82 betr. — Königlich 
Allerhöchste Genehmigung, den Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzefsin Therese, Gemahlin Seiner 
Königlichen Hoheit des Prinzen Arnulf von Bayern betr. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur An- 
nahme fremder Dekorationen. 
  
Bekauntmachung, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des 
Invaliden= und des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1881|82 betr. 
  
Seine Majestät der König haben, nachdem im versammelten Staatsrathe 
über den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds, dann des Invaliden- 
und des Militär= milden Stiftungs-Fonds für das Etatsjahr 1881|82 Vortrag erstattet 
worden war, Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die Resultate des Vermögensstandes 
der bezeichneten Fonds durch das Gesetz= und Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht werden. 
München, den 25. April 1883. 
Kriegsministerium. 
v. Maillinger. 
55
	        
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