Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

322 
Nr. 4327. . 
Bekanntmachung, den Vollzug des Impfgesetzes, hier die Formulare zu diesem Gesetze betr. 
Königl. Staatsministerium des Innern. 
Im Nachgange zur Bekanntmachung bez. Betr. vom 29. November 1878 (Gesetz- 
und Verordnungs-Blatt 1878 Nr. 49 S. 453 ff.) wird zur Kenntniß gebracht, daß nach 
neuerlichem Beschlusse des Bundesrathes fortan in den Formularen VIII „Uebersicht der 
Impfungen“ und IX „Uebersicht der Wiederimpfungen“ die Uebers chrift der Spalte 3 
in folgender Weise zu ergänzen ist: 
a) bei Formular VIII „Gesammtzahl der zur Erstimpfung vorzustellenden, in 
die Impflisten eingetragenen Kinder“; 
b) bei Formular IX „Gesammtzahl der zur Wiederimpfung vorzustellenden, ine 
die Impflisten eingetragenen Kinder“. 
München, den 7. Mai 1883. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath von Schlereth. 
—— — — — ——. — — — —— — 
Ordens-Verleihungen. rischen Hofe, wirklichen Geheimenrath Oswald 
von Fabrice, 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm · » 
. -c,) : P% 
7. April ds. Is. nachstehende Ordensaus- General Adjutanten Seiner Majestät des 
Königs von Sachsen, Oswald Rudolf von 
Carlowitz; 
  
dem Generallieutenant der Kavalerie und 
zeichnungen zu verleihen: 
das Großkreuz des k. Verdienst-Ordens 
vom heiligen Michael: das Großcomthurkreuz des k. Verdienst- 
dem k. sächsischen außerordentlichen Gesandten Ordens vom heiligen Michagel: 
und bevollmächtigten Minister am k. baye- dem Hffmarschall Seiner Königlichen Ho-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.