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Nr. 4327. .
Bekanntmachung, den Vollzug des Impfgesetzes, hier die Formulare zu diesem Gesetze betr.
Königl. Staatsministerium des Innern.
Im Nachgange zur Bekanntmachung bez. Betr. vom 29. November 1878 (Gesetz-
und Verordnungs-Blatt 1878 Nr. 49 S. 453 ff.) wird zur Kenntniß gebracht, daß nach
neuerlichem Beschlusse des Bundesrathes fortan in den Formularen VIII „Uebersicht der
Impfungen“ und IX „Uebersicht der Wiederimpfungen“ die Uebers chrift der Spalte 3
in folgender Weise zu ergänzen ist:
a) bei Formular VIII „Gesammtzahl der zur Erstimpfung vorzustellenden, in
die Impflisten eingetragenen Kinder“;
b) bei Formular IX „Gesammtzahl der zur Wiederimpfung vorzustellenden, ine
die Impflisten eingetragenen Kinder“.
München, den 7. Mai 1883.
Frhr. v. Feilitzsch.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath von Schlereth.
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Ordens-Verleihungen. rischen Hofe, wirklichen Geheimenrath Oswald
von Fabrice,
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm · »
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7. April ds. Is. nachstehende Ordensaus- General Adjutanten Seiner Majestät des
Königs von Sachsen, Oswald Rudolf von
Carlowitz;
dem Generallieutenant der Kavalerie und
zeichnungen zu verleihen:
das Großkreuz des k. Verdienst-Ordens
vom heiligen Michael: das Großcomthurkreuz des k. Verdienst-
dem k. sächsischen außerordentlichen Gesandten Ordens vom heiligen Michagel:
und bevollmächtigten Minister am k. baye- dem Hffmarschall Seiner Königlichen Ho-