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lung des maßgebenden Entflammungspunktes (§. 2 Abs. 2 a. a. O.) werden nachstehend
im Abdrucke bekannt gegeben.
München, den 31. Mai 1883.
Khr. v. Feilitzsch.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath von Schlereth.
Abdruck.
Beschreibung
des
in Gemäßheit der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Februar 1882 zur Unter-
suchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit anzuwendenden Abel'schen
Petroleumprobers.
Der Prober besteht aus folgenden Theilen:
1. dem Petroleumgefäß;
2. dem Gefäßdeckel mit Drehschieber und Zündvorrichtung;
3. dem auf dem Deckel befestigten Triebwerk, mit Hülfe dessen die Zündvor
richtung in dem vorschriftsmäßigen Zeitverlauf in Wirksamkeit tritt;
4 dem Wasserbehälter (Wasserbad), in welchen das Petroleumgefäß eingehängt wird;
5 dem Dreifuß mit Umhüllungsmantel und Spirituslampe zur Erwärmung
bezw. Warmhaltung des Wasserbades;
6. dem in das Petroleumgefäß einzusenkenden Thermometer;
7. dem in den Wasserbehälter einzusenkenden Thermometer.
Der Prober und seine einzelnen Theile sind in der Anlage (Blatt l und II) dargestellt,
und zwar zeigt Fig. 1 den Durchschnitt und Fig. 2 den Grundriß des vollständig zu-
sammengesetzten Probers in halber natürlicher Größe. In natürlicher Größe geben sodann