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4. Ermittelung des maßgebenden Entflammungspunktes.
Weicht der gemäß Nr. 3 gefundene Barometerstand von dem in §. 1 der Verordnung
vom 24. Februar 1882 bezeichneten Normal-Barometerstande (760 mm) um mehr als
2½ mm nach oben oder unten ab, so ist noch derjenige Wärmegrad zu ermitteln, welcher
gemäß §. 2 Absatz 2 daselbst bei dem jeweiligen Barometerstande dem Normal-Entflam-
mungspunkte (210 C bei 760 mm) entspricht und maßgebend ist. Zu diesem Zwecke
sucht man in der obersten Zeile der Umrechnungstabelle (Seite 369) die der Höhe des
beobachteten Barometerstandes am nächsten kommende Zahl ab, geht in der mit dieser Zahl
überschriebenen Spalte bis zu der durch einen leeren Raum oberhalb und unterhalb her-
vorgehobenen Zeile hinab. Die Zahl, auf welche man in dieser Zeile trifft, bezeichnet
den maßgebenden Wärmegrad, unter welchem das Petroleum entflammbare Dämpfe nicht
abgeben darf, wenn es nicht den Beschränkungen in §. 1 der Verordnung vom 24. Februar
1882 unterliegen soll. (Beispiele: Zeigt das Barometer einen Stand von 742 mmm, so liegt der
maßgebende Wärmegrad bei 20,,0 C., zeigt es jedoch 744 mmm, so liegt derselbe bei 20,° C.)
5. Aufstellung des Probers.
Nach Ausführung der in Nr. 3 und 4 vorgeschriebenen Ermittelungen wird der Prober, zu-
nächst ohne das Petroleumgefäß, so aufgestellt, daß die rothe Marke des in den Wasserbehälter
eingehängten Thermometers sich nahezu in gleicher Höhe mit den Augen des Untersuchenden befindet.
6. Füllung des Wasserbehälters und Vorwärmung des Bades.
Hierauf wird der Wasserbehälter durch den Trichter mit Wasser von 500 bis —
520 C. soweit gefüllt, daß dasselbe aufängt durch das Abflußrohr abzulaufeu.
Ist Wasser von der erforderlichen Wärme anderweitig nicht zu beschaffen, so kann man
den Wasserbehälter des Probers selbst, unter Anwendung der beigegebenen Spirituslampe
oder eines Gasbrenners oder dergl., dazu benutzen, das Wasser vorzuwärmen. Bei dieser
Art der Vorwärmung ist aber jedenfalls eine Ueberhitzung des Tragringes an dem Drei-
fuße zu vermeiden.
7. Füllung der Zündungslampe.
Die mit einem rund geflochtenen Dochte versehene Zündungslampe wird mit loser
Watte angefüllt, und so lange Petroleum auf die Watte gegossen, bis diese und der Docht
sich gehörig vollgesogen haben. Hierauf wird der nicht angesogene Ueberschuß an Petrolenm