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Staatedienst- Aachricht.
Seine Majestät der König haben
unter'm 4. August l. Is. Sich allergnädigst
bewogen gefunden, den Staatsrath im ordent-
lichen Dienste und Vorstand der Staatsschul-
dentilgungs-Commission, Franz Freiherrn von
Lobkowitz, seiner Bitte entsprechend, vom
15. August l Is. an auf Grund des §. 22
lit. B und C der IX. Beilage zur Verfassungs-
urkunde in den wohlverdienten definitiven Ruhe-
stand treten zu lassen und demselben in wohlge-
fälliger Anerkennung seiner langjährigen, mit
musterhafter Hingebung, Treue und Auszeich-
nung geleisteten ersprießlichen Dienste das
Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen
Michael zu verleihen.
Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des
Prinzen Ludwig Ferdinand von Payern.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
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4. August ds. Is. dem Hofkaplan Seiner
Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig Fer-
dinand von Bayern, Priester Heinrich Ruez,
die Bewilligung zu ertheilen, den ihm von
Seiner Majestät dem Könige von Spanien
verliehenen Titel eines Ehrenkaplans Seiner
Königlichen Majestät zu führen und die da-
mit verbundenen Insignien zu tragen.
Königlich Alerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Deroration.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
4. August ds. Is. dem k. bayerischen Käm-
merer und Hauptmann à l. s., Maximilian
Grafen von Berchem, keiserlich deutschen
Generalconsul in Budapest, die Bewilligung
zur Annahme und zum Tragen des ihm von
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge
von Baden verliehenen Commandeurkreuzes
II. Klasse des großherzoglich badischen Ordens
vom Zöähringer Löwen zu ertheilen.