Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

M 37. 
Staatedienst- Aachricht. 
Seine Majestät der König haben 
unter'm 4. August l. Is. Sich allergnädigst 
bewogen gefunden, den Staatsrath im ordent- 
lichen Dienste und Vorstand der Staatsschul- 
dentilgungs-Commission, Franz Freiherrn von 
Lobkowitz, seiner Bitte entsprechend, vom 
15. August l Is. an auf Grund des §. 22 
lit. B und C der IX. Beilage zur Verfassungs- 
urkunde in den wohlverdienten definitiven Ruhe- 
stand treten zu lassen und demselben in wohlge- 
fälliger Anerkennung seiner langjährigen, mit 
musterhafter Hingebung, Treue und Auszeich- 
nung geleisteten ersprießlichen Dienste das 
Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen 
Michael zu verleihen. 
Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des 
Prinzen Ludwig Ferdinand von Payern. 
  
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
397 
4. August ds. Is. dem Hofkaplan Seiner 
Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig Fer- 
dinand von Bayern, Priester Heinrich Ruez, 
die Bewilligung zu ertheilen, den ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Spanien 
verliehenen Titel eines Ehrenkaplans Seiner 
Königlichen Majestät zu führen und die da- 
mit verbundenen Insignien zu tragen. 
  
Königlich Alerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Deroration. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
4. August ds. Is. dem k. bayerischen Käm- 
merer und Hauptmann à l. s., Maximilian 
Grafen von Berchem, keiserlich deutschen 
Generalconsul in Budapest, die Bewilligung 
zur Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge 
von Baden verliehenen Commandeurkreuzes 
II. Klasse des großherzoglich badischen Ordens 
vom Zöähringer Löwen zu ertheilen.
	        
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