Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

L 
  
Geseh= und Perordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
I 33. 
München, den 21. August 1883. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 1. August 1883, die Anfertigung von Dienstsiegeln für königliche Behörden und 
Aemter betreffend. 
  
Nr. 9,317. 
Bekanntmachung, die Anfertigung von Dienstsiegeln für königliche Behörden und Aemter 
betreffend. 
K. Staatsministerium des K. Hauses und des Aeußern. R. Staatsministerium der 
Justiz. K. Staatsministerium des Innern. R. Staatsministerium des Innern für 
Rirchen= und Schulangelegenheiten. R. Staatsministerium der Finanzen. 
K. Kriegsministerium. 
Aus Anlaß von Wahrnehmungen, daß bei einzelnen k. Behörden in Privatgeschäften 
gefertigte Amtssiegel im Gebrauche stehen, wird zur genauen Beachtung in Erinnerung 
gebracht, daß die Anfertigung aller Arten von Dienstsiegeln für sämmtliche königliche Stellen 
und Behörden ausschließlich dem k. Hauptmünzamte, welches allein im Besitze genauer, 
nach der Allerhöchsten Verordnung vom 18. Oktober 1835, das königliche Wappen und 
Siegel betreffend, gefertigter Matrizen sich befindet, übertragen werden darf, und keiner 
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