Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
LL Urrorduuugs-Bluli 
für das 
Königreich Bayern. 
F 39. 
München, den 24. August 1883. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 17. August 1883, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen 
Deutschlands in Bayern betreffend. — Ordens--Verleihungen. 
  
*——— 2 
Nr. 2,87611. 
Bekanntmachung, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands 
in Bayern betreffend. 
Staatsministerium des RKöniglichen Hauses und des Neußern. 
A. Das Eisenbahn-Betriebsreglement (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 30 Jahr- 
gang 1874) wird, wie folgt, abgeändert: 
I. Der Absatz 1 des §F. 57 erhält folgende Fassung: 
Jede Bahnverwaltung publizirt durch die Tarife für den Verkehr 
innerhalb ihres Bahngebietes Lieferungszeiten, welche sich aus Expeditions- 
und Transportfristen zusammensetzen und die nachfolgenden Maximalansätze 
nicht überschreiten dürfen: 
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