Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

141. 413 
Nr. 12,008. 
Bekanntmachung, die Aufhebung der Gefangenanstalt Frankenthal betreffend. 
K. Staatsministerium der Justiz. 
Seine Majestät der König haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
26. August l. Is. allergnädigst zu genehmigen geruht, daß vom 1. Oktober d. Is. an 
1) die Gefangenanstalt Frankenthal aufgehoben werde; 
2) das Zuchthaus Kaiserslautern die Bezeichnung „Strafanstalt Kaisers- 
lautern“ zu führen habe; 
3) bei der Strafanstalt Kaiserslautern neben den bereits bestehenden beiden 
Abtheilungen für männliche und für weibliche Zuchthausgefangene zwei weitere 
Abtheilungen: eine Abtheilung für erwachsene und eine Abtheilung für jugendliche 
weibliche Gefängnißsträflinge, zu errichten seien. 
Dieß wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
München, den 28. August 1883. 
Dr. v. Fänstle. 
Der General-Sekretär. 
Statt dessen 
Ministerialrath v. Brunnhuber.
	        
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