Wenn vom Arzte ein Decoct verordnet wird, zu welchem gegen Ende der Be—
reitung noch eine andere Substanz hinzugefügt oder mit welchem eine
andere Substanz kurze Zeit infundirt werden soll, so darf dafür nur ein
einfaches Decoct berechnet werden; wird jedoch bei der Bereitung eines
Decoctes oder Infusums eine mehrstündige Maceration oder Digestion
der verordneten Substanz oder Spezies vorgeschrieben, so ist neben dem
Arbeitspreise der ersteren auch jener der Maceration oder Digestion der-
selben in Berechnung zu ziehen.
Digestionen.
Für wässerige und geistige Digestionen bis zur Dauer von 24 Stunden
Bei mehr als 24 stündiger Dauer wird für jeden folgenden Zeitraum von 24
Stunden die Hälfte des obigen Preises hinzugerechnet.
Dispensation nichtflüssiger Arzneimittel.
Für die Dispensation eines Arzneimittels, bei welchem keine Verwendung eines
Gefäßes stattfindet, sind inclusive Abwägen, Convolut und Signatur zu
berechnen
Elosachhara.
Für die Bereitung eines Oelzuckers
Bildet ein Oelzucker einen Bestandtheil eines gemischten Putvers, so darf außer
dem Preise des nöthigen Zuckers und Oeles die Vereitung des Oel-
zuckers nicht besonders berechnet werden.
Emulsionen.
Für die Bereitung einer Samen-, Oel-, Gummiharz-, Harz-, Campher-, Wachs-
oder Balsam-Emulsion
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