Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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b. Realschulen. 
I. Königreich Preußen. II. Elsaß-Lothringen. 
1 Rheinprovinz. 4#) Die Realschule zu Rappoltsweiler. 
#) Die Gewerbeschule (Realschule) zu Aachen. Anmerk. Die Verleihung der Militär- 
berechtigung an die Realschule zu Rap- 
poltsweiler hat nur bis zum Herbst 
1884 einschl. Geltung. 
c. Real-Progymnasien. 
I. Königreich Preußen. Rheinprovinz. 
Provinz Hannover. Das Real-Progymnasium zu Langenberg. 
Das Real-Progymnasium zu Papenburg (bisher II. Herzogthum Braunschweig. 
unter C. a. aa. I. 15. a. a. O.). Das Real-Progymnasium zu Gandersheim. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
K. Oeffentliche. 
Aa. Böhere Bürgerschulen. 
Königreich Preußen. Rheinprovinz. 
Provinz Westfalen. #1. Die höhere Bürgerschule zu Cöln, 
Die G.werbeschule (höhere Bürgerschule) zu 1 2. „ höhere Bürgerschule zu Essen (verbunden 
Bochum (bisher unter D. I. 2. a. c. O.) mit dem Real-Gymnasium daselbst). 
Berlin, den 17. Oktober 1883. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
1) Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
) In dieser Schule ist der Unterricht im Latein auf die Klassen Sexta bis einschließlich Tertia beschränkt. 
  
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