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Abdruck.
Bekanntmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen Behörden 2c. zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
welche hinsichtlich der in Anlage D der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbe-
amtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern (Bekanntmachung vom 25. März
1882, Centr.-Bl. f. d. D. R. S. 123) aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungs-
behörden (§. 12 der Grundsätze und Ziffer VII der Erläuterungen) anzusehen sind.
Welche Behörden für die Bewerbungen um Stellen der Militärverwaltung bezüglich der Kon-
tingente von Bayern, Königreich Sachsen und Württemberg in Betracht kommen, bleibt späterer
Bekanntmachung vorbehalten.
Verzeichniß
derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage I) der Grundsätze für die Besetzung
der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-
anwärtern aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungsbehörden anzusehen sind.
(Siehe §. 12 der Grundsätze und Ziffer VII der Erläuterungen.)
Nummer
Süts| Bezeichnung Bezeichnung
Verzeich- der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An--Bemerkungen.
misses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind.
Anlagel. "
I. Auswärtges Amt zu Berlin. Der Staatssekretär des Auswär- —
tigen Amts zu Berlin.
J. Reichsamt des Innern. Der Staatssekretär des Innern zu Bewerbungen um
Berlin. Stellen im Kaiser-
lichen Statistischen
Amt, Gesundheits-
Amt, Patentamt
oder in der Kaiserl.
Noimalaichungs-
Kommission kön-
nen auch an die
Vorsteher dieser
Behörden gerichtet
werden.