Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen Behörden 2c. zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
welche hinsichtlich der in Anlage D der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbe- 
amtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern (Bekanntmachung vom 25. März 
1882, Centr.-Bl. f. d. D. R. S. 123) aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungs- 
behörden (§. 12 der Grundsätze und Ziffer VII der Erläuterungen) anzusehen sind. 
Welche Behörden für die Bewerbungen um Stellen der Militärverwaltung bezüglich der Kon- 
tingente von Bayern, Königreich Sachsen und Württemberg in Betracht kommen, bleibt späterer 
Bekanntmachung vorbehalten. 
  
Verzeichniß 
derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage I) der Grundsätze für die Besetzung 
der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär- 
anwärtern aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungsbehörden anzusehen sind. 
(Siehe §. 12 der Grundsätze und Ziffer VII der Erläuterungen.) 
  
  
  
Nummer 
Süts| Bezeichnung Bezeichnung 
Verzeich- der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An--Bemerkungen. 
misses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind. 
Anlagel. " 
I. Auswärtges Amt zu Berlin. Der Staatssekretär des Auswär- — 
tigen Amts zu Berlin. 
J. Reichsamt des Innern. Der Staatssekretär des Innern zu Bewerbungen um 
Berlin. Stellen im Kaiser- 
lichen Statistischen 
Amt, Gesundheits- 
Amt, Patentamt 
oder in der Kaiserl. 
Noimalaichungs- 
Kommission kön- 
nen auch an die 
Vorsteher dieser 
Behörden gerichtet 
werden. 
  
  
 
	        
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