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sich hinziehenden Landstreifens als eines öffentlichen Weges durch Zurückziehung ihres Re-
kurses gegen den Polizei-Senats-Beschluß vom 16. Juni 1874 und die Regierungs-Ent-
schließung vom 25. April 1875 anerkennen, zu genehmigen, daß
a. bei dem Hause der E. Lauterbach von den Ladeneingängen je eine Stufe in
das Trottoir gelegt, und daß die Kelleröffnung auf dem Trottoire angebracht, sowie
b. daß die Trottoirhöhe bei dem Anwesen des Reich so bestimmt werde, daß da-
selbst weder eine Erhöhung noch eine Tieferlegung des Niveau's stattfinde.
Die Errichtung einer notariellen Urkunde sei zu unterlassen, weil im Falle
einer späteren Aenderung des Niveau's diese Anlagen doch wieder beseitigt
werden würden.
Die Hausbesitzer haben die Kosten auf Anlage von Vorlegstufen und Keller-
lichtschächte selbst zu tragen.
Dnurch Beschluß des Polizei-Senats vom 11. Juli 1876 wurde dieses Gutachten der
poliz. Baukommission zum Beschlusse erhoben und Instruktion des Niveau's und Plan-
anfertigung angeordnet.
Hierauf erklärten E. Lauterbach und J. G. Reich am 20. Juni, pres. 2. Juli
1877, daß sie unter der Bedingung, daß die im Gutachten der Baukommission vom
7. Juli 1876 nebst Beschluß vom 11. Juli 1876 enthaltenen Modalitäten der Baulinie und
des Niveau und das ihnen seiner Zeit vorgelegte Nivellement eingehalten werden, auf Verbe-
scheidung ihres eingelegten Rekurses verzichten, und die Sache als gütlich geordnet betrachtet werde.
Mit Bericht vom 20. September zeigte der Magistrat der k. Regierung an, daß
die Differenzen mit Reich und Lauterbach in Güte beigelegt worden seien.
Mit Circular des Magistrats vom 19. April 1881 wurden die bei der Niveau-
Regulirung des Plerrers mit Umgebung berührter Haus= und Grundbesitzer zur Einsicht-
nahme des Niveau-Plans Nr. 56028 vom 7. April 1881 und zur Erinnerungs-
Abgabe aufgefordert.
Am 26. und 27. April 1884 erklärten sich J. G. Reich, Hs.-Nr. 9 der Rothen=
burger Straße, und Privatier Rudolf Müller, Ehegatte der E. Lauterbach, Hs.-Nr. 1
daselbst, als mit dem vorgelegten Plane nicht einverstanden, bezogen sich auf die Erklärung
des Reich und der E. Lauterbach vom 20. Juni 1877, dann auf das Gutachten der
Baukommission vom 7. Juli 1876 und den Polizei-Senats-Beschluß vom 11. desselben