Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

Beil. J. 5 
Monats und beantragten den neuen Nivellementsplan dem erwähnten Gutachten in Bezug 
auf ihre Anwesen anpassend abzuändern und in Vollzug setzen zu lassen. 
Nachdem dem J. G. Reich und R. Müller am 19. Mai 1881 ein Plenar= 
beschluß des Magistrats vom 13. desselben Monats eröffnet worden war, daß der Polizei- 
senatsbeschluß vom 11. Juli 1876 der Herstellung des Trottoirs nach dem neuen Niveau= 
plane vor ihrem Anwesen nicht hinderlich im Wege stehe, weil die Reich'sche Einfahrt 
ganz unverändert bleiben könne, daß jedoch bei Ausführung der in Instruktion gezogenen 
Niveau-Regulirungen das Trottoir vor ihren Anwesen nicht angelegt, sondern der daselbst 
z. Z. bestehende Weg in seinem dermaligen Zustande belassen werde und die Niveauregu- 
lirung auf die Tieferlegung des Straßenkörpers beschränkt bleibe, erklärten dieselben am 
24. Mai 1881, daß sie genöthigt seien, auf ihren Vergleich mit dem Magistrate laut 
ihrer Eingabe vom 25. März 1876, dem hierauf erfolgten Gutachten der Baukommission 
vom 7. Juli nebst Beschluß vom 11. Juli 1876 und ihrer Erklärung vom 20. Juni 1877, 
wonach gleichzeitig mit der Abhebung der Rothenburger Straße auch die Regulirung ihrer 
Trottoirs vorzunehmen sei, zu verweisen, und beantragten, die Regulirung der Rothen= 
burger Straße wenigstens auf die Strecke ihrer Anwesen nach dem ihnen s. Z. vorgelegten 
Eickemayer'schen Plane in Vollzug setzen zu lassen, da sie nur unter dieser Bedingung den 
Landstreifen vor ihren Häusern als öffentlichen Weg haben erklären lassen. 
Durch Plenarbeschluß vom 28. Mai 1881 wurde unter Aufrechthaltung des Plenar- 
beschlußes vom 13. Mai 1881 dieser neuerliche Antrag des Reich und Cons., die Re- 
gulirung der Rothenburger Straße nach dem bisherigen Niveauplane auszuführen, abgelehnt, 
und wurden die Akten der k. Regierung zur Genehmigung des Planes zu 56028 vom 
7. April 1881 und des zugehörigen in gleicher Weise bezeichneten Nivellementsplanes vor- 
gelegt, welche die Anfertigung von Querprofilen über die Terrainverhältnisse vor den 
Häusern der Beschwerdeführer anordnete. 
Nachdem dieser Plan zu 37636 vom 14. Juli 1881 vorgelegt worden war, wurde 
von der k. Regierung nach eingeholtem obertechnischen Gutachten mit Entschließung vom 
4. August 1881 das neuerliche, durch die Pläne Nr. 56028 vom 7. April und Nr. 
37636 vom 11. Juli 1881 veranschaulichte Projekt über die Niveauregulirung für den 
Plerrer und dessen Umgebung gemäß §. 79 Abs. 1 und 2 der allgemeinen Bauordnung 
genehmiget, da es sich den bestehenden Verhältnissen weit besser anschließe, als das frühere
	        
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