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Beilage II um Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahre 1883).
Erkenntniß des Gerichtshofes für Competenz-Conflicte in Sachen des Georg Ponschab, Post-
halters in Ingolstadt, gegen den k. Militärfiskus wegen Eigenthumsbeschränkung, her den be-
jahenden Competenz-Conflict zwischen dem k. Kriegsministerium und dem k. Landgerichte
» Eichstädt betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
erkennt der Gerichtshof für Competenz-Conflicte in Sachen des Georg Ponschab, Post-
halters in Ingolstadt, gegen den k. Militärfiskus wegen Eigenthumsbeschränkung, hier
den bejahenden Competenz-Conflict zwischen dem k. Kriegsministerium und dem k. Land-
gerichte Eichstädt betreffend: 1
I. Der Rechtsweg ist unzuläßig, insoweit es sich um die Berechtigung der k.
Militärverwaltung handelt, dem Kläger die in der Klage erwähnten Eigenthumsbeschrän-
kungen aufzulegen.
II. Der Rechtsweg ist zuläßig, insoweit die Entschädigungspflicht des k. Militär-
Aerars als Folge dieser Eigenthumsbeschränkungen in Frage steht.
Gründe:
Der k. Rechtsanwalt Ottmann in Eichstädt hat Namens des Posthalters Georg
Ponschab in Ingolstadt unter'm 7. September 1881 beim k. Landgerichte Eichstädt
Klage gegen den k. Militärfiskus wegen Eigenthumsbeschränkung eingereicht und zu
deren Begründung im Wesentlichen Nachstehendes vorgebracht:
Posthalter Ponschab habe am 8. Januar 1879 an den Stadtmagistrat Ingolstadt
das Gesuch gestellt, ihm die bauliche Bewilligung zur Errichtung eines größeren landwirth-
schaftlichen Vorwerkes auf seinem Grundstücke Pl.-Nr. 2141 und 2111 zu ertheilen.
Diese Bewilligung sei ihm jedoch, da sich das k. Festungs-Gouvernement Ingolstadt gegen
Genehmigung des Baugesuches ausgesprochen habe, versagt worden, und somit sei er in
Benützung dieser, zu Bauplätzen wohl geeigneten Fläche gehindert. Die gleiche Abweisung
und aus dem gleichen Grunde habe ein von der Baumannschaft Ingolstadt am 24. Januar
1881 gestelltes Gesuch um die Bewilligung, auf dem ihr gehörigen Grundstücke Pl.-Nr.
2621 einen provisorischen Schafstall errichten zu dürfen, erfahren, welches Grundstück in-