Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

Nr. 744. 
Bekanntmachung, das Hoffischmeisteramt Chiemsee betr. 
Igl. Staatsministerium der Finanzen. 
Seine Majestät der König haben unter'n 10. Januar l. Is. allergnädigst 
zu genehmigen geruht, daß mit Beginn des Etatsjahres 1883 das Kassa= und Rechnungs- 
wesen des k. Hoffischmeisteramtes Chiemsee vom k. Rentamt Trostberg auf das k. Rent- 
amt Traunstein übertragen, dagegen der Betrieb, die Leitung und Oberaussicht bezüglich 
des Chiemsees und dessen Zuflüssen sowie bezüglich der Fischkulturanstalt Engelstein der 
Chiemsee-Administration zu Traunstein belassen werde. 
München, den 15. Januar 1883. 
Dr. v. Niedel. 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath Seißer. 
  
Ordeno-Verleihungen. 
Seine Mazjestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
12. Oktober v. Is. dem k. Kämmerer, 
Generallieutenant à la suite früherer Er- 
nennung und Oberhofmeister a. D., Maximilian 
Freiherrn von Ow, in Rücksicht auf seine 
im k. Hof= und Militärdienste ehrenvoll 
zurückgelegte fünfzigjährige Dienstzeit das 
Ehrenkreuz des königlich bayerischen Ludwigs- 
Ordens, dann 
unter'n 29. Dezember vor. Is. dem 
k. Kämmerer Anton Freiherrn von Barth 
zu Harmating in München das Ritter- 
kreuz des k. Verdienstordens der bayerischen 
Krone und dem Stabskassier im k. Oberst- 
kämmerer-Stabe, Maximilian Seitz, das 
Ritterkreuz I. Klasse des k. Verdienst-Ordens 
vom hl. Michael zu verleihen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich ferner vermöge Allerhöchster Entschließung 
vom 30. Dezember v. J. allergnädigst be- 
wogen gefunden, nachstehende Ordensauszeich- 
nungen zu verleihen:
	        
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