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Abdruck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. S. 52 ist
der Betrag der für Natural-Verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1883
dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
a) für die volle Tageskost
b) „ „Mittagskost
c) „ „ Abendkost
d) „ „ Morgenkost
Berlin, den 16. Dezember 1882.
mit Brot ohne Brot
80 PFf. 65 Pf.
40 „ 35. „
25 „ 20 „
45 „ 10 „„
Der Reichskanzler.
In Auftrage:
Ordens-Verleihung.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
6. Januar l. Is. dem keiserlich russischen
außerordentlichen Gesandten und bevollmäch-
tigten Minister am k. bayerischen Hofe, Grafen
Nikolaus von der Osten-Sacken, das
Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen
Michael zu verleihen.
Bosse.
Auszug aus der Adelo-Matrikel
des Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
unter'm 17. Jannar ds. Is. der II. rechts-
kundige Bürgermeister der Stadt Nürnberg,
Christoph Ritter von Seiler, für seine
Person als Ritter des k. Verdienst-Ordens
der bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse
Lit. S. Fol. 78. Act. Num. 7341.
Berichtigung.
Aus dem diesjährigen Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 2 ist in das Gesetz= und Verordnungsblatt
Nr. 4 vom 23. d. M. ein Druckfehler übergegangen.“ Es hat daselbst auf Seite 54 in der 10. Zeile statt: „Ver-
legung“ zu heißen: „Vorlegung.“