Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Abdruck. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen 
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. S. 52 ist 
der Betrag der für Natural-Verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1883 
dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: 
a) für die volle Tageskost 
b) „ „Mittagskost 
c) „ „ Abendkost 
d) „ „ Morgenkost 
Berlin, den 16. Dezember 1882. 
mit Brot ohne Brot 
80 PFf. 65 Pf. 
40 „ 35. „ 
25 „ 20 „ 
45 „ 10 „„ 
Der Reichskanzler. 
In Auftrage: 
  
Ordens-Verleihung. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
6. Januar l. Is. dem keiserlich russischen 
außerordentlichen Gesandten und bevollmäch- 
tigten Minister am k. bayerischen Hofe, Grafen 
Nikolaus von der Osten-Sacken, das 
Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen 
Michael zu verleihen. 
Bosse. 
  
  
Auszug aus der Adelo-Matrikel 
des Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter'm 17. Jannar ds. Is. der II. rechts- 
kundige Bürgermeister der Stadt Nürnberg, 
Christoph Ritter von Seiler, für seine 
Person als Ritter des k. Verdienst-Ordens 
der bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse 
Lit. S. Fol. 78. Act. Num. 7341. 
  
  
  
  
Berichtigung. 
Aus dem diesjährigen Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 2 ist in das Gesetz= und Verordnungsblatt 
Nr. 4 vom 23. d. M. ein Druckfehler übergegangen.“ Es hat daselbst auf Seite 54 in der 10. Zeile statt: „Ver- 
legung“ zu heißen: „Vorlegung.“
	        
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