Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

MG. 59 
ungen verfügten Maßnahmen, in deren Vollzug Unser Staatsministerium des Innern 
und der Finanzen aus der staatlichen allgemeinen Reserve für unvorhergesehene und unab— 
weisbare Ausgaben bereits 200 000 -X zu sanitären und polizeilichen Zwecken bereitgestellt 
hat. Wir verweisen ferner auf die gemeinschaftliche Entschließung Unserer Staats- 
ministerien des Innern und der Finanzen vom 20. ds. Mts. Nr. 1063, durch welche 
umfassende Erhebungen eingeleitet sind, um einen allgemeinen Ueberblick über den durch die 
jüngsten Ueberschwemmungen verursachten Schaden, sowie Anhaltspunkte dafür zu gewinnen, 
inwieweit den Betreffenden von Seite des Staates weitere Beihülfe zu leisten ist. 
Unsere Staatsministerien des Innern und der Finanzen haben die durch das Er- 
gebniß dieser Erhebungen veranlaßten Anträge mit thunlichster Beschleunignug Unserer 
Genehmigung zu unterbreiten. 
Linderhof, den 27. Januar 1883. 
Ludwig. 
Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth.
	        
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