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Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
12
Uebertrag 27432 45
III. Titl. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse:
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes
vom 10. November 1861 . .10110736
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge-
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 123850 66
) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle Ver—
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 31680#
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 -4,
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 M. aus
Kreisfonds . . . . . .6245158
e) zur weiteren Aufbesserung des Minimaleinkommens der
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes
bezeichneten Gemeinden auf 1000 & aus Kreisfonds 5641 98
f) dem unter d unde nicht berücksichtigten Lehrpersonal eine
Gehaltserhöhung von 100 XX den wirklichen Lehrern,
80 „TX den Verwesern, 50 JX den weltlichen und klöster-
lichen Lehrerinnen 16640 —
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen:
a) in Quinquennien à 90 JX¾ für die wirklichen Schullehrer
und à 45 JX für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen . 255,802 +50 J
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