Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
12 
Uebertrag 27432 45 
III. Titl. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes 
vom 10. November 1861 . .10110736 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 123850 66 
) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle Ver— 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 31680# 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den 
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 -4, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 M. aus 
Kreisfonds . . . . . .6245158 
e) zur weiteren Aufbesserung des Minimaleinkommens der 
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes 
bezeichneten Gemeinden auf 1000 & aus Kreisfonds 5641 98 
f) dem unter d unde nicht berücksichtigten Lehrpersonal eine 
Gehaltserhöhung von 100 XX den wirklichen Lehrern, 
80 „TX den Verwesern, 50 JX den weltlichen und klöster- 
lichen Lehrerinnen 16640 — 
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Quinquennien à 90 JX¾ für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 JX für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen . 255,802 +50 J 
— 
 
	        
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