Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

Erset- u Uerurdnungs-Blatt 
für das 
Königreich Vayern. 
14. 
München, den 14. März 1884. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 4. März 1884, die Vervollständigung der Einrichtungen der bayerischen Staatseisenbahnen, dann 
die Herstellung von Telephon-Anlagen betr. Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
Nr. 835 M. 
Gesetz, die Vervollständigung der Einrichtungen der bayerischen Staatseisenbahnen, dann die 
Herstellung von Telephon-Anlagen betreffend. 
Ludwig II. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Mhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etr. etr. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
18
	        
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