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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und
Gnade gewogen.
München, den 23. März 1884.
Ludwig.
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Fäuftle. v. Mailiinger. Dr. v. Riebel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch.
An
1) die Kammer der Reichsräthe,
2) die Kammer der Abgeordneten
ergangen.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsekretär,
Ministerialrath von Schlereth.
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Königlich Allerhöchste Genehmigung, den Hofstaat
Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Therese,
Gemahlin Leiner Königlichen Hoheit des prinzen
Arnulf von BSayern, betreffend.
Seine Majestät der König haben
allergnädigst geruht, die von Seiner König-
lichen Hoheit dem Prinzen Arnulf von Bayern
an Stelle der bisherigen Hofdame, Gräfin
Maria Ludovika von Waldbott-Bassenheim,
getroffene Wahl der Gräfin Louise von
Tauffkirchen als Hofdame Hoöchstdessen
Gemahlin, Ihrer Königlichen Hoheit der Prin-
zessin Therese, zu genehmigen.
Erdens-Verleihnugen.
Seine Majestät der
König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
29. Februar l. Is. dem Grafen Hannibal
Maffei, Ceremonienmeister Seiner Hoheit
des Chedive Ismasl Pascha in Rom, das
Ritterkreuz I. Klasse des Verdienstordens
vom heiligen Michael, und
dem k. italienischen Kabinets-Kourier Cava-
liere Kamillus Elias Signoroni, Kavalerie=
Offizier a. D., das Ritterkreuz II. Klasse
desselben Ordens, dann
unter'm 14. März l. Is. dem k. Kämmerer
Karl Friedrich Freiherrn von Wulffen,
Oberhofmeister Ihrer Königlichen Hoheit der
Herzogin Louise in Bayern, das Komthurkreuz
des Verdienstordens vom heiligen Michael zu
verleihen.