Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

103 
Blatt 
    
vseh= und Verorduungs 
für das 
Königreich Bayern. 
18. 
München, den 5. April 1884. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung voôm 30. März 1884, die Abstempelung der Formulare zu Schlußnoten rc. betreffend. — 
Bekanntmachung vom 1. April 1884, die Hausverträge des fürstlich und gräflich Fugger'schen Gesammt- 
hauses, hier die Einführung der Primogenitur-Erbfolgeordnung in der Raymundus-Linie betreffend. — Hof- 
dienst-Nachricht. — Staatsdienst--Nachricht. — Ordens-Verleihungen. 
  
  
Nr. 4,430. 
Bekanntmachung, die Abstempelung der Formulare zu Schlußnoten 2c. betreffend. 
Königliches Staatsministerium der Finanzen. 
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs wird unter 
Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 2. April 1882, die Abänderung der Ausfüh- 
rungsvorschriften zu dem Gesetze vom 1. Juli 1881 wegen Erhebung von Reichsstempel- 
abgaben betr. (Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 116), hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, 
daß die Abstempelung der mit Reichsstempelmarken versehenen Formulare zu Schlußnoten 2c. 
(Ziff. 11 2 der mit der Bekanntmachung vom 2. April 1882 veröffentlichten Bekannt- 
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