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für das
Königreich Bayern.
.W 9.
München, den 21. Februar 1884.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 13. Februar 1884, Aenderung in der Candwehrbezires-Eintheilung für das Deutsche
Reich betreffend. — Erhebung in den Adelsstand. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Ge-
nehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Königlich portugiesisches Consulat in München. —
Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. — Berichtigungen.
Nr. 2,340.
Bekanntmachung, Aenderung in der bndinebrbezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich
etreffend.
Nqgl. Staatsministerium des Innern und Ral. Kriegsministerium.
Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 24. Februar 1883 ausgesetzten Betreffs
(Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 181—183) wird infolge Ausschreibens des Reichs-
kanzlers vom 24. Januar 1884 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 22) die dem
§. 1 des ersten Theils der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 24. November
1875 als Anlage 1 beigefügte Landwehrbezirks-Eintheilung gemäß der Bestimmung in §. 1
Ziffer 6 a. a. O. an den einschlägigen Stellen berichtigt, wie folgt:
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