Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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arbeiten nicht ohne nachtheiligen Einfluß auf den Grad und die Dauer der Leistungs- 
fähigkeit derselben bleiben, den betheiligten Lehrern auch die unerläßliche eigene Fortbildung 
zum Schaden der Anstalten unmöglich machen oder wesentlich erschweren und in ihren 
weiteren Folgen eine vorzeitige und übermäßige Belastung des Pensionsfondes nach sich 
ziehen würde. 
4. Den Beschlüssen des Landrathes, auch für 1884 zur Hebung der Rhönindustrie 
eine Summe von 1700 X und zur Verbesserung der landwirthschaftlichen und gewerblichen 
Verhältnisse im Spessart den Betrag von 10,000 X zu gewähren, ertheilen Wir gerne 
Unsere Genehmigung. 
5. Hinsichtlich der Beschlüsse des Landrathes, betreffend die Verlegung der Kreisanstalt 
für Unheilbare in Würzburg nach Römershag, verweisen Wir auf die bezügliche Ent- 
schließung Unseres Staatsministeriums des Innern vom 15. Dezember 1883. 
6. Den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf den Maximilians-Hilfs-Getreide- 
Magazinsfond ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
7. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Besetzung der Stellen der Assistenz- 
ärzte an der Kreis-Irrenanstalt Werneck haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, in 
welcher Beziehung Wir auf Unsere Entschließung vom 27. Januar l. Is. verweisen. 
8. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach derselbe behufs Ermöglichung des Beitrittes 
des Kreisculturingenieurs Häfele und der Kreis-Wiesenbaumeister Röder und Baum 
zu dem Allgemeinen Unterstützungsvereine der bayerischen Staatsdiener und der damit ver- 
bundenen Töchterkasse auf die Anstellungs= und Gehaltsmehrungs-Gebühren, sowie auf die 
Wittwen= und Waisenfonds-Beiträge jener Bediensteten verzichtet, ertheilen Wir Unsere 
Genehmigung. 
9. Die andauernden Klagen über die unhaltbaren Zustände des Schwurgerichtssaales 
zu Würzburg und der dazu gehörigen Dienstlokalitäten sind Unserer Beachtung nicht 
entgangen. Wir haben deßhalb dem jüngst versammelten Landtage behufs Instandsetzung 
des für neue Gerichts= und Gefängnißräumlichkeiten bereits zur Verfügung stehenden Bau- 
platzes ein Postulat vorlegen lassen, welches die Zustimmung des Landtages erhalten hat. 
Wir beauftragen nun Unser Staatsministerium der Justiz, die VBorarbeiten für 
eine baldige gründliche Abhilfe und im Besonderen für Aufstellung eines weiteren bezüg- 
lichen Postulates nach Thunlichkeit zu fördern. 
37°
	        
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