Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

M 27. 229 
Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
* 242 
  
  
  
Uebertrag 27854 15 
II. 11 Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes 
  
vom 10. November 1861 . . 51387 43 
b) Gehaltsergänzungszuschüsse für die in wirkliche Lehrerstellen 
umgewandelten früheren isolirten Verweserstellen „ 72748 
I) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise . .12266037 
d) zur Gewährung einer Zulage von je 90 4 für alle 
· Schulverweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
48, 610 M. —- 
e) Gehaltszuschüsse zur Errichtung weltlicher Lehrerinnenstellen 7000 — 
s) zur Aufbesserung des Lehrer--Einkommens in Gemeinden 
von 2,500 Seelen und darüber auf 1000 M. und in 
Gemeinden von weniger als 2500 Seelen auf 880 M 
aus Kreisfonds . . . . . .7053213 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquennien à 90 M. fuür die wirklichen Schullehrer und 
à 45 X für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
302,220 M. — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) zur Deckung der Gehilfengehalte in bisheriger Weise6753 2 
b) Verpflegskostenbeiträge . . . . .66270-— 
Latu836973168 
  
  
  
  
 
	        
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