Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Die Prüfung des unter a genannten eigentlichen Zählmechanismus ge— 
schieht durch Nachzählen der Zähne und Kontrole ihres richtigen Eingriffes, 
sowie durch Prüfung der Richtigkeit der Bezifferung ihrer zugehörigen Ziffern- 
scheiben. Hierzu ist das Zählwerk soweit auseinander zu nehmen, daß die 
Näder herausgenommen werden können. Es kann gefordert werden, daß die 
Oeffnung und Wiederzusammensetzung Seitens eines von dem Interessenten 
beauftragten Sachverständigen geschieht. Zur Nachzählung der 10 Zähne hält 
man jedes Rad so vor das Auge, daß man die Zähne und die Zahlen der 
Ziffernscheibe zugleich sieht, und dreht es bei unveränderter Haltung des 
Kopfes langsam und ohne Ortsveränderung um seine Achse. Man sieht 
alsdann leicht, ob jeder der 10 Zahlen der Ziffernscheibe ein zugehöriger 
Zahn entspricht oder nicht. 
Der zum Betriebe des Rades der nächst höheren Ziffernscheibe dienende 
Einzelzahn oder Daumen jedes Rades muß gegen die eigene Ziffernscheibe 
eine solche Stellung haben, daß er im Beginn seines Eingriffes in das nächste 
Rad steht, wenn sich die 9 seiner Ziffernscheibe oben befindet. Um zu unter- 
suchen, ob dies der Fall ist, werden am besten sowohl das zu prüfende Rad 
als das nächstfolgende, in welches sein Daumen eingreift, in solcher Stellung 
auf ihre Achsen im Zählwerk zurückgesteckt, daß bei der Ziffernscheibe des 
ersteren die 9, bei der des letzteren irgend eine ihrer Zahlen genau oben 
steht. In dieser Stellung muß sich der Daumen gerade im Beginn seines 
Eingriffes befinden. Bezüglich seiner Stellung zur eigenen Ziffernscheibe ist 
je nach der Umdrehungsrichtung Folgendes zu beachten: Laufen die Zahlen 
der Ziffernscheibe links (entgegengesetzt der Richtung des Zeigers der Uhr) 
herum, d. h. dreht sich das Rad selbst rechts (in der Richtung des Zei- 
gers der Uhr), so muß der Einzelzahn bei der Zahl 2 der Ziffernscheibe 
stehen; laufen umgekehrt die Zahlen der Ziffernscheibe rechts herum, d. h. 
dreht sich das Rad selbst links, so muß der Einzelzahn bei der Zahl 7 
der Ziffernscheibe stehen. Die zugehörige Lücke in der Sicherungsscheibe 
dagegen muß sich in beiden Fällen unmittelbar neben dem Einzelzahn auf 
der Seite, wo die nächst größere Zahl (also 3 bezw. 8) steht, befinden.
	        
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