Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Beispiel. 
Bei den mit Hülfe von Zulagegewichten vollzogenen Abwägungen von 
zweimal zehn einzelnen, regelrecht zu Stande gekommenen Füllungen auf einer 
Waage von 150 kg Füllungsgewicht und zwar 
1) bei den ersten zehn Wägungen, bei welchen sich die Regulir-Ein- 
richtung in der einen Grenzstellung (A) befand; 
2) bei den folgenden zehn Wägungen, bei welchen sich die Regulir- 
Einrichtung in der anderen Grenzstellung (B8) befand, 
seien, um das genaue Einspielen der Waage, während auf der Gewichtsseite 
150 kg in Normalgewichten aufgesetzt waren, herbeizuführen, die folgenden 
Zulagen erforderlich gewesen, welche nebst den laufenden Nummern der Füll- 
ungen und den berechneten Abweichungen vom Durchschnittswerthe jeder der 
beiden Gruppen in nachstehende Zusammenstellungen eingetragen sind: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1. Gruppe. 2. Gruppe. 
— E—— S# 
’–ê8 9 l 
Zulage. ZZulage. 9S 77 
2 5 3# 
§. * . 
1. 453 g1) 11. + 762 g 78 
2. — 428 „13 „ 12, + 694,„ 61 „ 
3.— 452 „11 „ 13. + 832 „ 77.„ 
4. — 519 „ 78 „ 14. + 738 „ 17„ 
5. — 480 „ 39 „ 15. 1 4 746, 9, 
6.— 404 „ 37 „ 16. + 778, 3, 
7. — 347 „94, 17. +739 „16 „ 
8. — 491 „ 50 „ 18. + 755 „0,„ 
9. 377,„ 64 „ 19. + 768 „ 43 „ 
10.— 462, 21 20. + 734,21 „ 
Summa: 4413 g Summa: +7546 g 
Durchschnittswerth: — 441,8 Durchschnitiswerthe + 754,68 
  
  
  
1) Das Zeichen + bedeutet eine Zulage auf der Gewichtsseite, das Zeichen — eine Zu- 
lage auf der Lastseite.
	        
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