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Abdruck.
Bekanntmachung
eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden.
Verzeichniß der höheren Lehranstalten,
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse
zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. 412. das Gymnasium zu Memel,
13. "„ 6„ „ Rastenburg,
Provinz Ostpreußen. 14. „ „ „ Rössel,
15. "„ » „Tilsit.
. Das Gymnasium zu Allenstein,
„ Bartenstein, Provinz Westpreußen.
„ Braunsberg,
„ Gumbinnen, 16. Das Gymnasium zu Conitz,
„ Hohenstein, 17. " „ Culm,
„Insterburg (verbun- 18. „ Königliche Gymnasium zu Danzig,
den mit dem Real-Gymnasium daselbst), 19. „ Städtische Gymnasium daselbst,
7. „ Altstädtische Gymnasium zu Königs- 20. „ Gymnasium zu Deutsch-Krone,
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berg in Ostpr., - 21.,, ,, ,,Elbing,
8. „ Friedrichs-Kollegium daselbst, 22. "„ „ „ Graudenz,
9. „ Kneiphöfische Gymnasium daselbst, 23. „ » „ Marienburg,
10. „ Wilhelms-Gymnasium daselbst, 24., ,, „ Marienwerder,
11. „ Gymnasium zu Lyck, 25. „ „ „ Neustadt i. Westpr.,