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A aus in der Richtung nach B um einen Betrag verschiebt, welcher 11/166
der ganzen Entfernung zwischen den Stellungen A und B entspricht. Es
sind dies 1½11%6 von 33 mm, also 12,1 oder rund 12 mm
In dieser durch die vorangegangenen Prüfungen und durch Rechnung
gefundenen Stellung der Regulir-Einrichtung wird alsdann die Prüfung
der Genauigkeit der registrirten Angaben vollzogen, indem wieder zehn einzelne,
regelrecht zu Stande gekommene Füllungen mit Hülfe von Normalgewichten
und Zulagegewichten abgewogen werden. Bei diesen letzten 10 Wägungen
seien, um das genaue Einspielen der Waage herbeizuführen, die in nach-
folgender Zusammenstellung in derselben Weise wie bei den ersten beiden
Gruppen eingetragenen Zulagen erforderlich gewesen:
3. Gruppe.
!i*i- 5e
K S 3 S
ulage.
#* Ne ———
S
21. +— 32g 10 8
22. — 17„ 39 „
23. + 26 „ 4
24. + 62 „40
25. — 51 „73„
26. + 101.,79 „
27.— 8 „ 30 „
28.+— 94 72 „
29. ++ 4725,
30. — 64 „86 „
Summa: T 222 g
Durchschnittswerth: + 220
Das Gesammtergebniß dieser zehn letzten Wägungen, bei welchen die
Regulir-Einrichtung die aus den Ergebnissen der ersten beiden Gruppen be-
rechnete Stellung inne hatte, hält sich aber, da es nur um 222 F größer