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Augsburg pro 1882 abschließt, aus der allgemeinen Kreisreserve des Jahres 1883 gedeckt
werde.
4. Die vom Landrathe zu Stipendien für würdige und dürftige kreisangehörige
Studirende und Schüler technischer Lehranstalten wiederbewilligten Beträge haben Wir
unter die Kreisausgaben einstellen lassen und beauftragen Unsere Kreisregierung, Kammer
des Innern, von Schwaben und Neuburg, bei Verleihung dieser Stipendien auf die vom
Landrathe festgesetzten Bestimmungen entsprechend Bedacht zu nehmen.
5. Indem Wir dem Beschlusse des Landrathes, betreffend die Gewährung eines
Beitrages von 10,000 X zu den Kosten einer Kreis-Industrie= und Gewerbe-Ausstellung
in Augsburg, Unsere Genehmigung ertheilen, geben Wir zugleich der Erwartung Ausdruck,
daß der Landrath diesem für die Interessen des Regierungsbezirkes wichtigen Unternehmen
auch fernerhin seine Unterstützung und thatkräftige Theilnahme zuwenden werde.
6. Nachdem der Landrath für die Zwecke der Wittelsbacher Landesstiftung zur För-
derung des bayerischen Handwerkes in Stadt und Land einen erhöhten Beitrag von 3000 =
zu bewilligen beschlossen hat, sprechen Wir ihm unter Genehmigung dieses Beschlufses
zugleich Unsere Anerkennung aus wegen der hiedurch in hochsinniger Weise kundgegebenen
Bereitwilligkeit, Unsere landesväterlichen Absichten auf dem fraglichen Gebiete zu
unterstützen.
7. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich einer Abänderung der Satzungen der
Heil= und Pflege-Anstalten Kaufbeuren und Irsee, dann bezüglich der Umwandlung des
im Jahre 1874 aufgenommenen 4 ½ prozentigen Pfandbrief-Anlehens der Kreisgemeinde
von Schwaben und Neuburg in ein 4 prozentiges Baaranlehen haben Unsere Genehmigung
bereits erhalten, in welcher Hinsicht Wir auf die von Unserem Staatsministerium des
Innern an die Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg ergangenen
Entschließungen vom 1. und 5. Januar l. J. Nr. 17,399 und Nr. 30 verweisen.
Den übrigen von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der genannten
Anstalten gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gleichfalls Unsere Genehmigung.
8. Gerne genehmigen Wir ferner die Beschlüsse, welche vom Landrathe in Bezug
auf die Gewährung von Unterstützungen aus den Renten des Maximilians-Hilfsfonds an
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