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8. Dem Beschlufse des Landrathes über die Gewährung von außerordentlichen Unter-
stützungen aus dem Kreispensionsfond für technische Schulen an die Hilfslehrerswittwe
Krauser und die Pedellswittwe Höfner von Nürnberg ertheilen Wir Unsere
Genehmigung.
9. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der aus den Kleider-Aversal-Beiträgen
für Kranke der dritten Klasse der Kreis-Irrenanstalt Erlangen angesammelten Erübrigungen
haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, in welcher Hinsicht Wir auf die von
Unserem Staatsministerium an die Regierung, Kammer des Innern, von Mittelfranken
ergangene Entschließung vom 29. Dezember vorigen Jahres Nr. 17,398 verweisen.
Den übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren-
anstalt Erlangen gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gleichfalls Unsere Genehmigung.
10. Dem vom Landrathe in der Sitzung vom 9. November 1888 gefaßten Be-
schlusse, wodurch derselbe unter Erhöhung der bezüglichen bisherigen Position um 1000 MA
zur Unterstützung distriktiver und gemeindlicher Armenpflegen, insbesondere zum Unterhalte
von Geisteskranken in der Kreis-Irrenanstalt Erlangen, ferner zur Gewährung von Frei-
plätzen an mittelfränkische Geisteskranke in der Kreis-Irrenanstalt den Betrag von
10,000 „X bewilligt hat, ertheilen Wir hiemit gerne Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir dem-
selben neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen
Bestrebens für Förderung der Kreis-Interessen sowie die wiederholte Versicherung Unserer
Königlichen Huld und Gnade.
München, den 6. Mai 1884.
Ludwig.
Dr. Krhr. v. Kuz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär,
Ministerialrath v. Schlereth.