Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

360 
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
+ 
Uebertragß 49318 78 
III. Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes 
vom 10. November 1861 65623 88 
b) zur Aufbesserung des Einkommens des gesammten Lehrer. 
personals in bisheriger Weise 133267 — 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an all 
Schulverweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
30,000 -= —- 
d) zur weiteren Aufbefserung des Lehrer-Einkommens in den 
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar den wirklichen Lehrern auf 850 4. 
und den Verwesern auf 720 JXI aus Kreisfonds 61827 — 
e) zur Aufbefsserung des Minimal-Einkommens der Lehrer 
in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes be- 
zeichneten Gemeinden auf 1000 JX aus Kreisfonds 14000 — 
s) zur Erhöhung der Schulgehilfen-Natural-Verpflegs-Aversa 
auf 158 . . . 31520 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquennien à 90 für die wirklichen Schullehrer und 
à 45 —X) für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
330,401 4 25 —t —- 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9000 — 
Latus 364646 66 
  
  
  
 
	        
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