Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1882 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1884. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes der Pfalz beträgt für das 
Jahr 1884 2°680,907 „X, wovon ein Steuerprozent auf 26,809 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1884. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Ge- 
nehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlags und gesondert erfolgten Anträge und Beschlüsse 
des Landrathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Den Beschlüssen des Landrathes über Berechtigung und Verpflichtung der Kreis- 
schul-Inspektoren zum Beitritte zur Pensionskasse für pfälzische Kreisbedienstete und deren 
Relikten ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
2. Der beantragten Aenderung der revidirten Satzungen des Vereins für Unterstützung 
dienstuntauglicher Schullehrer haben Wir bereits Unsere Sanktion ertheilt und ver- 
weisen Wir hierüber auf die an Unsere Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, 
ergangene Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schul- 
Angelegenheiten vom 16. Dezember 1883 Nr. 13,994. 
3. Die vom Landrathe der Pfalz in seiner Sitzung vom 8. November v. Js. 
wiederholt in Anregung gebrachte Uebernahme der Ausgaben für die mit Gymnasialklassen 
verbundenen Lateinschulen zu Kaiserslautern und Landau auf Staatsfonds erscheint durch 
die fernere Gestaltung des Staatsbudgets bedingt, wornach erst ermessen werden kann, ob
	        
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