Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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eseh und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
W 2. 
München, den 5. Januar 1884. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 31. Dezember 1883, die Realschule in Neuburg a.]D., hier die Berechtigung zur Aus- 
stellung von Zeugnissen für den einjährig-freiwilligen Militärdienst betr. — Bekanntmachung vom 
2. Jannar 1884, das Pferde-Aushebungs-Reglement, hier Aenderungen und Ergänzungen betr. — König- 
lich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Königlich portugiesisches General= 
konsulat für die Pfalz. 
  
Nr. 17,004. 
Bekanntmachung, die Realschule in Neuburg a. D., hier die Berechtigung zur Ausstellung 
von Zeugnissen für den einjährig-freiwilligen Militärdienst betr. 
RKönigliches Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Nachdem sich die bisher sechskursige Realschule zu Neuburg a. D. (Verzeichniß vom 
7. Mai 1883, C, a, aa, II, 21, Gesetz= und Verordnungsblatt S. 325) mit Beginn 
des laufenden Schuljahres 1883/84 in eine vierkursige Realschule umgewandelt hat, und 
in Folge dessen an dieser Anstalt fortan keine Absolutorialprüfungen mehr abgehalten werden, 
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