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Bekanntmachunng, die Bahnordnung für banufrnche Eisenbahnen von untergeordneter Bedeutung
etreffend.
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Neußern.
Die am 1. Juli l. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Gemünden — Hammel-
burg wird hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 1882
(Gesetz= und Verordnungsblatt S. 83 ff.) aufgeführten Bahnen untergeordneter Bedeutung
eingereiht.
München, den 20. Juni 1884.
Frhr. v. Trailsheim.
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Hosdienst-NMachricht.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
6. Mai l. Is. den Gutsbesitzer Karl Frei-
herrn von Seckendorff-Aberdar auf
allerunterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchst-
Ihrem Kämmerer zu ernennen.
Ordens-Verleihung.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
29. April l. Is. dem k. italienischen Linien=
schiffs-Kapitän Joseph Mantese das Kom-
thurkreuz des Verdienstordens der bayerischen
Krone zu verleihen.
Der General-Sekretär:
Frhr. v. Völderndorff.
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Königlich Alerhächste Genehmigung zur
Annahme fremder Detorationen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
4. Juni ds. Is. dem bayerischen Staats-
angehörigen, Ludwig Grafen von Marogna,
Rath am internationalen Appellhofe in
Alexandrien, die Bewilligung zur Annahme
und zum Tragen des ihm von Seiner
Majestät dem Könige von Griechenland ver-
liehenen Commandeurkreuzes des k. griechischen
Erlöser-Ordens, sowie des demselben von
Seiner Hoheit dem Chedive von Egypten
verliehenen Großoffizierskreuzes des kaiserlich
türkischen Medschidje-Ordens, dann