Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

.„M 36. 
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Bekanntmachunng, die Bahnordnung für banufrnche Eisenbahnen von untergeordneter Bedeutung 
etreffend. 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Neußern. 
Die am 1. Juli l. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Gemünden — Hammel- 
burg wird hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 1882 
(Gesetz= und Verordnungsblatt S. 83 ff.) aufgeführten Bahnen untergeordneter Bedeutung 
eingereiht. 
München, den 20. Juni 1884. 
Frhr. v. Trailsheim. 
—— — 
Hosdienst-NMachricht. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
6. Mai l. Is. den Gutsbesitzer Karl Frei- 
herrn von Seckendorff-Aberdar auf 
allerunterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchst- 
Ihrem Kämmerer zu ernennen. 
  
  
Ordens-Verleihung. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
29. April l. Is. dem k. italienischen Linien= 
schiffs-Kapitän Joseph Mantese das Kom- 
thurkreuz des Verdienstordens der bayerischen 
Krone zu verleihen. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
–— — 
Königlich Alerhächste Genehmigung zur 
Annahme fremder Detorationen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
4. Juni ds. Is. dem bayerischen Staats- 
angehörigen, Ludwig Grafen von Marogna, 
Rath am internationalen Appellhofe in 
Alexandrien, die Bewilligung zur Annahme 
und zum Tragen des ihm von Seiner 
Majestät dem Könige von Griechenland ver- 
liehenen Commandeurkreuzes des k. griechischen 
Erlöser-Ordens, sowie des demselben von 
Seiner Hoheit dem Chedive von Egypten 
verliehenen Großoffizierskreuzes des kaiserlich 
türkischen Medschidje-Ordens, dann
	        
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