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Gesetzund Verordnungs-
für das
Königreich Bayern.
3.
München, den 12. Januar 1884.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 3. Januar 1884, die Errichtung des Prinz Adalbert von Bayern Familien-Fidei-
commisses betreffend. — Bekanntmachung vom 9. Januar 1884, die Anwendung des Reichsstempel-
gesetzes auf Lotterieloose, hier insbesondere die Stempelpflichtigkeit der Spielausweise bei Ausspielungen
geringwerthiger Gegenstände betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden
ekoration.
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Nr. 15,302 1.
Bekanntmachung, die Errichtung des Prinz Adalbert von Bayern Familien-Fideicommisses
betreffend.
Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern
dann Staatsministerium der Justiz.
Seine Majestät der König haben mit Allerhöchster Entschließung vom 28. No-
vember 1883 der von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Ludwig Ferdinand von
Bayern im Hirblicke auf die letztwilligen Verfügungen Seiner Majestät des Hochstseligen
Königs Ludwig I. von Bayern unter dem 22. Oktober v. Is. vollzogenen Urkunde über
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