Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

N 47. 
Staatedienst-Nachrichten. 
  
Seine Majestät der König haben 
vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
13. Oktober d. J. Sich allergnädigst bewogen 
gefunden, vom 1. November d. Is. an den 
im zeitlichen Ruhestande befindlichen Kanzlei- 
sekretär bei der k. Gesandtschaft am k. k. öster- 
reichischen Hofe, kgl. wirklichen Rath Joseph 
Spiegl, seinem allerunterthänigsten Ansuchen 
entsprechend, gemäß der Bestimmung des §. 22 
lit. C der IX. Verfassungsbeilage unter huld- 
voller Anerkennung seiner langjährigen treuen 
und eifrigen Dienstleistung für immer im 
Ruhestande zu belassen, dann 
gleichfalls vom 1. November ds. Is. an 
den Kanzleifunktionär bei der kgl. Gesandt- 
schaft in Paris, Hermann Rindfleisch, 
zum Kanzleisekretär bei der genannten Gesandt- 
schaft in provisorischer Diensteigenschaft zu 
ernennen. 
4—E 
Ordeno-Verleihungen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
493 
19. Juli ds. Is. dem kaiserlich russischen 
Kammerherrn, Gutsbesitzer Fürsten Romuald 
Giedroyoc (in Paris), das Großkomthurkreuz 
des Verdienstordens vom hl. Michael und 
unter'm 23. August l. Is. dem General- 
sekretär des Institut de droit international, 
Professor Alphons Rivier in Brüssel, das 
Komthurkreuz des Verdienstordens vom heil. 
Michael zu verleihen. 
  
Aönislich Alerhchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
9. Oktober ds. Is. dem bayerischen Staats- 
angehörigen, Ludwig Grafen von Marogna, 
Rath am internationalen Appellhofe in Alexan- 
drien, die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Hoheit 
dem Chedive von Egypten verliehenenen Groß- 
offizierskreuzes des kaiserlich türkischen Os- 
manic-Ordens, sowie des ihm von dem 
Präsidenten der französischen Republik ver- 
liehenen Offizierskreuzes des Ordens der 
Ehrenlegion zu ertheilen.
	        
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