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c. Ober-Realschulen.
Königreich Preußen. 7#2. die Ober-Realschule zu Wiesbaden (bisher
Provinz Hessen-Nassau. Realschule, B. b. 1. 12 a. a. O.).
1. Die Klingerschule zu Frankfurt a. M. (bisher
Realschule, B. b. I. 9 a. a. O.).
8. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur Dar-
legung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Progymnasien.
I. Königreich Preußen. II. Großherzogthum Hessen.
Provinz Hannover. Die progymnasiale Abtheilung der Realschule zu
Das Progymnasium zu Nienburg (verbunden Friedeberg.
mit dem Real-Progymnasium daselbst).
b. Realschulen.
I. Königreich Preußen. III. Großherzogthum Hessen.
Provinz Hessen-Nassau. Die Realschule zu Friedeberg (verbunden mit
Die Adlerflychtschule zu Frankfurt a. M. einer progymnasialen Abtheilung) —
II. Königreich Sachsen B. b. V. 5 a. a. O. —
Die Realschule zu Meißen (B. b. II. 12 a. a. O).
c. Real-Progymnasien.
Königreich Preußen.
Provinz Hannover.
Das Real-Progymnasium zu Nienburg (verbunden mit dem Progymnasium daselbst) —
B. c. I. 43 a. a. O. —
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der wissen-
schaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Oeffentliche.
aa. Höhere Bürgerschulen.
I. Königreich Preußen. Provinz Schlesien. Die Wilhelmsschule zu Liegnitz.
1 Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
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