K 48. 499
Hekanntmachung.
Den nachbezeichneten Lehranstalten:
1. dem Erziehungs-Institut des Dr. Franz Knickenberg (früher J. Knickenberg sen.)
zu Telgte (Preußen,
2. der Königlichen Kreislandwirthschaftsschule zu Lichtenhof (Bayern),
3. der Allgemeinen Handels-Lehranstalt des Joh. Stahlmann zu Augsburg (Bayern)
und
4. der Privat-Lateinschule des Poofessors Warth zu Kornthal (Württemberg)
ist provisorisch gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine
auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines
Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
Berlin, den 24. Oktober 1884.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Bekanntmachung.
Die zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst berechtigte Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Jordan zu Dresden (C.
b. III 2 des Verzeichnisses vom 29. April d. J., S. 129) hat nach Ostern d. J. zu
bestehen aufgehört.
Berlin, den 24. Oktober 1884.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Die mit einem fbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.