Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

K 48. 499 
Hekanntmachung. 
Den nachbezeichneten Lehranstalten: 
1. dem Erziehungs-Institut des Dr. Franz Knickenberg (früher J. Knickenberg sen.) 
zu Telgte (Preußen, 
2. der Königlichen Kreislandwirthschaftsschule zu Lichtenhof (Bayern), 
3. der Allgemeinen Handels-Lehranstalt des Joh. Stahlmann zu Augsburg (Bayern) 
und 
4. der Privat-Lateinschule des Poofessors Warth zu Kornthal (Württemberg) 
ist provisorisch gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine 
auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines 
Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Berlin, den 24. Oktober 1884. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Bekanntmachung. 
Die zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigte Lehr= und Erziehungs-Anstalt des Dr. Jordan zu Dresden (C. 
b. III 2 des Verzeichnisses vom 29. April d. J., S. 129) hat nach Ostern d. J. zu 
bestehen aufgehört. 
Berlin, den 24. Oktober 1884. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Die mit einem fbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
 
	        
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