Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

  
  
l 
  
* Zur 
7 Gegenstand der Untersuchung. Gebühr kintesuchung Bemerkungen. 
1 Menge. 
i I 
fremde Fette, einschließlich der mi- 
kroskopischen Untersuchung 6 50 Gramm. 
b) Vollständige Untersuchung 15 100 Gramm. 
6|Essig. 
Prüfung auf Gehalt von Essigsäure 
und auf fremde Beimengungen 3 200 Gramm. 
7 Fabrikate aus Mehl und Zucker. 
(Konditoreiwaaren, Suppennudeln u. s. w.) 
Prüfung auf fremde Beimengungen 
und schädliche Farbstoffe 3 100 Gramm. 
8 Fruchtsäfte. 
Prüfung auf künstliche Färbung und 
gistige Beimengungen 4 ½ Liter. 
9Gebrauchsgegenstände. (Topeten 
Kleiderstoffe, Spielwaaren, Malkästen 
u. s. w.) 
" ifti arb 4 ie einzuliesernde Menge be- 
Prüfung auf giftige Farbstoffe 6r o lesern Weeng be- 
s tandes. 
0 Gewürze. es Gegenstande 
a) Mikroskopische Prüfung 3 40 Gramm. 
b) Bestimmung der Asche und des 
Extraktgehaltes .. 3 50 Gramm. 
11Hefe. (Hefe, Preßhefe.) 
a) Bestimmung des Wassergehaltes, 
Prüfung auf fremde Beimengungen 5 50 Gramm. 
b) Bestimmung der Triebkraft 3 50 Gramm. Wird gleichzeitig die Unter- 
  
  
  
suchung von mehr als drei 
Proben aufgegeben, so ist die 
Gebühr von je 3.X nur für 
die ersten 3 Untersuchungen 
im vollen Betrage, für die 
folgendenUntersuchungen da- 
  
gegen je zur Hälfte zu be- 
rechnen.
	        
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