Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

  
  
  
M 6. 57 
— Zur 
2 Gegenstand der Untersuchung. Gebühr 3 Bemerkungen. 
z denge. 
— 4 
18 Milch. 
a) Gesammtanalyse (einschl. Aschen- 
analyse)g 20 2 Liter. 
b) Bestimmung des Gehaltes an Trocken- 
substanz, Fett, Lactodensimeterprobe 3 ½8 Liter. 
19 Obstwein. (Aepselwein, Biruwein u. Pw.) 6 
Prüfung auf Reinheit . 8 1 Liter. 
20 Petroleum. 
Prüfung auf die dem Gesetze ent- 
i 1 · ; . 
sprechende Beschaffenheit 2 4. Liter. d### aner und derltiben 
verschiedenen Fässern ver- 
theilt liegt, mehr als drei 
Stichproben auf den Ent- 
flammungspunkt zu unter- 
suchen sind, so tritt eine 
Ermäßigung der Gebühr 
ein, so zwar, daß diese nur 
für die Unteisuchung der 
ersten drei Proben mit je 
2.4, für die der folgenden 
Proben dagegen mit je 
21 Nahm. 1450 4 zu berechnen ist. 
a) Prüfung auf fremde Beimengungen 2 ½10 Liter. 
b) Bestimmung des spezifischen Ge- 
wichtes und Fettgehaltes 2 1/10 Liter. 
22 Speiseöl. 
Prüfung auf gute Beschaffenheit 4 100 Gramm. 
23 Thee. 
a) Prüfung auf Färbung und fremde 
Beimengungen (botanische Unter- 
suchung) . 5 50 Gramm. 
b) Bestimmung des Theingehaltes 8 50 Gramm. 
  
  
  
  
 
	        
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