Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Christian Hörner in München zum ordentlichen Mitgliede des gewerblichen Sachverständigen- 
Vereines für Bayern der Gelbgießer Andreas Mayer in München berufen, was hiemit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
München, den 5. März 1885. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Fäustle. Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Neuper. 
  
Nr. 3490. 
Bekanntmachung, die Ein= und Durchfuhr von Ziegen aus Oesterreich-Ungarn betr. 
Staatsministerium des Innern. 
Mit Rücksicht auf neuerliche Vorkommnisse und im Anschlusse an die in den Mi- 
nisterial-Bekanntmachungen vom 20. 24. v. Mts. (Ges.= und Verordn.-Bl. S. 25 und 27) 
enthaltenen Verbote der Ein= und Durchfuhr von Schafen und Schweinen aus Oester- 
reich-Ungarn wird auf Grund des §. 7 des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unter- 
drückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 auch die Ein= und „Durchfuhr von Ziegen 
aus Oesterreich-Ungarn nach und durch Bayern hiemit untersagt. 
München, den 12. März 1885. 
Frhr. von Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Mimisterialrath v. Nies. 
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