Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1883 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch 
das Kreis-Amtöblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1886. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1885 3°603,858 „K, wovon ein Steuerprozent auf 36,038 s sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1885. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Ge- 
nehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Ent- 
schließungen: 
1. Die vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Heil= und Pflege- 
Anstalten bei Kaufbeuren gefaßten Beschlüsse erhalten Unsere Genehmigung. 
2. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse, welche vom Landrathe in Bezug auf die 
Herstellung von Uferschutzbauten an Flüssen, welche der Schiff= und Floßfahrt dienen, 
gefaßt worden sind. 
Für die vom Staatsärare gemeinschaftlich mit der Kreisgemeinde durchzuführenden 
Flußkorrektionen werden die auf das Staatsärar treffenden Beiträge von 11,500 —+ für 
Bauten am Lech und von 63,600 für Bauten an der Iller im Budget-Entwurfe 
für die XVIII. Finanzperiode vorgesehen werden. 
3. Gerne genehmigen Wir die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Zu- 
wendung der anfallenden Erübrigungen aus der allgemeinen Kreisreserve für das Jahr 1885 
an den Maximilians-Hilfsfonds, dann hinsichtlich der Uebertragung und ferneren Bereit- 
stellung der zu Unterstützungen in Nothfällen für 1884 bestimmt gewesenen, jedoch unver- 
wendet gebliebenen Summe von 5000 -NX aus den Renten dieses Hilfsfonds.
	        
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