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Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
M 9
III. Auf Erziehung und Bildung.
Deutsche Schulen:
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 5384 20
b) aus der Kreisschuldotation:
# aa) ältere ständige Bezüge 25901 10
bb) die neueren vom Landrathe bewillgten standigen
I Bezüge incl. des Bezuges des Lehrers Scherer in
6 Aeschach, nun katholischen Schule der Stadt Lindau 5299 —
c) Anschlag der érarialischen Dienstwohnungen und Dienst-
gründe 114.— J — —
Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse:
# a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes
. vom 10. November 1861 56871 94
1 b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des
gesammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise aus Cen-
6 tralfonds 147387 01
c) zu weiterer Aufbesserung aus Kreisfonds 51131 59
d) zur Gewährung einer Zulage von je 90 JX an ale
1 Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen
32,102 J 50 J — —
e) zur Umwandlung von Verweserstellen in wirkliche Schulstellen 6000 —
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen:
a) in Quinquennien à 90 M für die wirklichen Schullehrer
und à 45 M. für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen aus Centralfonds 298,598 # — —
Latus 297974 84