Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
M 11. 161 
Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
— 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
1 Deutsche Schulen: 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 28732 20 
b) aus der Kreisschuldotation 740 78 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienß-= 
gründe 332•.4 11 4 
Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
6 a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes 
· vom 10. November 1861 8485 — 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens bes ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 173243 88 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 X an alle 
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 
39,105 
d) zur Erhöhung der Verpflegungsbeiträge für die Schul- 
gehilfen, beziehungsweise zur Umwandlung von Gehilfen- 
in Verweserstellen 2700 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquennien à 90 X¾ für die wirklichen Schullehrer und 
— à 45 —X für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
370,271 ¼ 25 N 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 3100 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unter- 
stützungen für das aktive Lehrerpersonal 3100 — 
Latus! 296101 86
	        
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