Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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eset- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W22. 
Müuchen, den 20. Mai 1885. 
  
  
  
Inhal#t#: 
Bekanntmachung vom 16. Mai 1885, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Be- 
fähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. — Bekanntmachung 
vom 18. Mai 1885, die Auflösung des k. juliusspitälischen Rentamtes Wolfsmünster betr. — Hojpienst- 
Nachricht. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
Nr. 6889. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Unter Bezug auf §. 90, 3 der Ersatzordnung (Wehrordnung für das Königreich Bayern 
vom 21. November 1875, Theil 1) folgen nachstehend im Abdrucke zwei Ausschreiben des 
Reichskanzlers vom 23. April 1885, welche im Centralblatte für das Deutsche Reich 
Seite 171 und 187 enthalten sind. 
München, den 16. Mai 1885. 
Frhr. von Feilitzsch. v. feinleth. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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