.KM 22.
VII Herzogthum Anhalt.
Das Erziehungs= und Unterrichts-Institut des Prof.
Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt und die (t)
lateinlosen Parallelklassen dieses Instituts.
VIII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
#Die Erziehungs-Anstalt des Dr. Johannes Barop
zu Keilhau.
IX. Freie und Hansestadt Lübeck
Die Realschule des Dr G A. Reimann (früher
von Großheim) zu Lübeck.
X. Freie Hansestadt Bremen
Die Realschule von C. W. Debbe zu Bremen.
72.
#3.
474.
15.
*ir
|
17.—
18.
299
XI. Freie und Hansestadt Hamburg.
#lI. Die Schule des Dr. T. A. Bieber zu Hamburg,
„ „ Dr. H. Bock (früher Dr. J.
G Fischer) daselbst,
„ der Gebrüder F. und W. Elitza
daselbst,
„ von F. L Nirrnheim daselbst,
„ des Dr. M. Otto daselbst,
israelitische Stiftungsschule daselbst,
Talmud-Tora-Schule daselbst,
Realschule der reformirten Gemeinde da-
selbst.
OD. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse
von der Erfüllung besonders festgestellter Bedingungen abhäugig ist.
I. Königreich Preußen.
Provinz Schleswig-Holstein.
1. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel.?)
Berlin den 23. April 1885.
Rheinprovinz.
1#2. Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.)
II. Königreich Sachsen.
1Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.)
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten-Ein-
trittsprüfung bestanden haben. Bei letzterer bildet das Latein einen obligatorischen Prüfungsgegenstand.
2) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse auestellen, welche nach Absolvirung
der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben.
4) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer
von einem Regierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethan haben, daß sie den ersten (1½ jährigen)
und zweiten (1jährigen) Kurfus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.